Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Werk 80, Inh. Vedat Polat. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1. AGB unserer Kunden, widersprechen wir auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit nochmals ausdrücklich. Es gelten vorrangig, stets und lediglich unsere hier vorliegenden AGB.

2. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten und gelten als vertragsgemäß sofern sie keine Wertverschlechterungen darstellen. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.1 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

2.3 Bei einem sog. „SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat“ ermächtigt der Kunde uns, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von uns auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei einem sog. „SEPA-Firmen-Lastschrift- Mandat“ dient dieses nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. In diesem Fall ist der Firmen-Kunde nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Des Weiteren ist der Kunde berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Die Gläubigeridentitätsnummer entnehmen Sie bitte den Ihnen überlassenen, gesonderten Unterlagen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Des Weiteren sichert der Kunde eine ausreichende Kontendeckung zu. Eine „Prenotification“ kann auch per E-Mail und/oder Fax erfolgen.

3. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunde über. Für unsere Lieferung ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferung trägt der Kunde die Gefahr, grundsätzlich ist Abholung vereinbart.

3.1 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über - außer der Verbraucher entscheidet über Art und Weise der Beförderung. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung durch den Kunden trägt dieser Kosten und Gefahr. Versicherungen werden - soweit sie nicht gewohnheitsmäßig von den Lieferwerken abgeschlossen werden - nur auf schriftlichem Verlangen und nur auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

3.2 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur unwesentlichen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3.3 Unternehmer müssen uns erkennbare Mängel unverzüglich, unbeachtlich Ihrer Untersuchungspflicht nach § 377 f HGB – spätestens jedoch ab Empfang der Ware oder Leistung innerhalb von 5 Werktagen in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, des weiteren insbesondere dafür, dass der angezeigte Mangel nicht auf einem eigenen Verstoß des Kunden gegen die Materialverarbeitungsrichtlinien und auch nicht auf deren eigene Verarbeitung oder deren Einbau zurückzuführen ist.

3.4 Ist der Kunde Unternehmer und wählt wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

3.5 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig von uns verursacht wurde.

3.6 Für Unternehmer beträgt die grundsätzliche Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Auf die des Weiteren zwingend gewährte etwaige längere Gewährleistungsfrist nach § 438 I Ziff. 2b) BGB für bestimmte Sachen wird hingewiesen. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

3.7 Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

3.8 Ist der Kunde Unternehmer und erhält eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

3.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns oder unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Zugesicherte Eigenschaften sind ggf. als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung, es sei denn, diese wäre ausdrücklich als solche vereinbart.

4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten sind oder zuvor rechtskräftig festgestellt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Sofern mit uns vereinbart, kann der Kunde den Kaufpreis per Rechnung leisten. Die Zusendung der Rechnung per Telefax oder E-Mail als PDF-Datei ist ausreichend. Nur auf besondere Anforderung erfolgt Postversendung.

5.1 Unsere Forderung ist grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig, bei Zahlung auf Rechnung mit Zugang der Rechnung. Bei Vorauskasse ist der Kunde verpflichtet, die Rechnung vor Erhalt der Ware zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, kommt er nach Ablauf von 10 Tagen nach Rechnungszugang in Zahlungsverzug.
5.2 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld nach § 288 BGB zu verzinsen. Wir behalten uns vor, höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6. Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder von wesentlichen Vertragspflichten haften wir darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei einer nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Haftung besteht nicht. Dies gilt auch für unsere Haftung für das Handeln gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen und für deren persönliche Haftung.

6.1 Schadensersatzansprüche aus der Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Unsere Haftung wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Kunden der Hersteller oder Vorlieferant der den Schaden verursachenden Waren, binnen vier Wochen nach Anzeige, schriftlich mitgeteilt wird.

7. Eine Warenrücknahme kann nur 8 Tage nach Übergabe an den Kunden und nur im Ausnahmefall erfolgen, der unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Die Ware muss sich dabei in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung befinden. Bei einer solchen Warenrücknahme werden mindestens 30 % Lager- und Buchungskosten berechnet, sofern uns, insbesondere im Hinblick auf unsere Vorlieferanten, kein größerer Schaden entsteht. Dem Kunden ist es dabei unbenommen nachzuweisen, dass uns ggf. geringere Kosten oder Schäden entstanden sind. Eine Warenrücknahme ist grundsätzlich ausgeschlossen bei Karosserie- und Elektronikteilen.

8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus Liefergeschäften mit dem Kunden bereits bestehenden Zahlungsforderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Vergütungsnebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) als Vorbehaltsware Eigentum von uns. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung von uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir, – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – nach angemessener Fristsetzung zur Leistung, zum Rücktritt und Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

8.1 Bei Zahlungsverzug oder soweit uns Umstände bekannt werden, aus denen sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit oder eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden ergeben, die unseren Zahlungsanspruch u.U. gefährden könnten, sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt unsere Forderungen sofort fällig zu stellen und darüber hinaus Vorauskasse und Sicherheiten zu verlangen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer o.g. Vermögensverschlechterung liegt beim Kunden. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde seinen Auskunftspflichten nach Ziff. 8.6 nach Aufforderung nicht verwertbar nachkommt.

8.2 Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird Eigentum von uns. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des Bürgerlichen Gesetzbuches verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum von uns stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

8.3 Wird Vorbehaltsware vom Kunden, allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag als Verkäufer zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 48% (20% Wertabschlag, 4% gem. § 171 I Ins0, 5% gem. § 171 II lns0 und 19% Umsatzsteuer), der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum von uns steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht, Ziff. 8.1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt, die Vorausabtretung gemäß Ziff. 8.3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.

8.4 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziff. 8.2 und 8.3 auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

8.5 Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Ziff. 8.2 und 8.3 abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis solange keinen Gebrauch machen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten pünktlich nachkommt. Auf Verlangen von uns hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen mit ladungsfähiger Adresse zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Unternehmer hat ein nachvollziehbares Bautagebuch in ordentlich baukaufmännischer Weise zu führen und auf Anforderung uns unverzüglich vorzulegen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch jederzeit selbst anzuzeigen, woraus weder eine Obliegenheit noch Verpflichtung erwächst.

8.6 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

8.7 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung (§ 305 I Nr. 1 Ins0) erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck-, Wechselprotest oder Lastschriftrückbuchung erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

8.8 Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen aus Liefergeschäften um mehr als 20%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe verpflichtet. Als Wert ist, sofern wir nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweisen, die Einkaufspreise des Kunden oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware die Herstellungskosten des Sicherungsgutes, bzw. des Miteigentumsanteils anzusetzen, jeweils abzüglich eines Sicherheitsabschlages von 48% (20% Wertabschlag, 4% § 171 I Ins0, 5% § 171 II Ins0 und 19% Umsatzsteuer) wegen möglicher Mindererlöse. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Kunden über.

9. Die Daten des Kunden werden – soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Pflege der Geschäftsbeziehung zum Kunden erforderlich – verarbeitet und genutzt, sofern der Kunde dem bei Erfassung nicht ausdrücklich widerspricht. Verbraucherdaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von uns nur für die Auftragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Der Verbraucher hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung gespeicherter Personendaten. Wir geben personenbezogenen Daten einschließlich Hausadresse und E-Mail-Adresse grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind notwendiger Weise unsere Dienstleistungspartner, die zur Leistungsabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Hierüber wird u.a. bei Anlage eines Kundenrechnungskontos gesondert belehrt.

10. Der Kunde ist mit einer Abfrage von Bonitätsauskünften bei den entsprechenden, gängigen Einrichtungen für Wirtschaftsinformationen (z.B. Creditreform, Schufa etc.) zum Zweck der Vermeidung von Forderungsausfällen einverstanden. Von einer positiven Bonitätsprüfung ist u.U. die Ausführung des Auftrages abhängig.

11. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt nicht für das gerichtliche Mahnverfahren.

12. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

13. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsregelungen mit dem Kunden - einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Waldshut-Tiengen, im Februar 2022


WERK80 FAHRZEUGTEILEHANDEL
Marie-Curie-Str. 3
79761 Waldshut-Tiengen